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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand. Aug. 26
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Holzapfel Innenausbau UG (haftungsbeschränkt)
Hornstraße 15
80797 München
1. Allgemeines
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Holzapfel Innenausbau UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „Auftragnehmer“, gegenüber ihren Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“.
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Unser Leistungsbereich umfasst insbesondere Innenausbau, Trockenbau, Türen- und Zargenmontage, Bodenbelagsarbeiten, Montagearbeiten sowie damit verbundene Liefer- und Nebenleistungen.
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Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt wurde.
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Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, Auftrag oder Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Angebote und Vertragsschluss
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Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
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Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung, durch Annahme unseres Angebots oder durch Beginn der Ausführung zustande.
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Weicht die Beauftragung des Auftraggebers von unserem Angebot ab, kommt ein Vertrag über die abweichenden Leistungen erst durch unsere ausdrückliche Bestätigung zustande.
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Die Gültigkeitsdauer eines Angebots ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Sofern keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, gilt das Angebot für 30 Kalendertage.
3. Vertragsgrundlagen und technische Ausführung
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Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung sind das jeweilige Angebot, Leistungsverzeichnis, die Auftragsbestätigung sowie sonstige ausdrücklich vereinbarte Vertragsunterlagen.
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Soweit vereinbart, gelten die Bestimmungen der VOB/B und die einschlägigen technischen Vertragsbedingungen der VOB/C.
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Die Leistungen werden nach den anerkannten Regeln der Technik und den jeweils vereinbarten technischen Anforderungen ausgeführt.
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Zeichnungen, Aufmaßunterlagen, Kalkulationen, Angebote und sonstige Unterlagen des Auftragnehmers bleiben dessen Eigentum und dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben oder für andere Zwecke verwendet werden.
4. Preise und Vergütung
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Es gelten die im Angebot bzw. Auftrag vereinbarten Preise.
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Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Anforderungen an die Preisangabe.
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Leistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Angebots sind, werden als zusätzliche Leistungen gesondert berechnet.
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Dies gilt insbesondere für zusätzliche Arbeitsleistungen, Material, Transporte, Entsorgungen, Wartezeiten und sonstige Aufwendungen, die aufgrund nachträglicher Änderungswünsche des Auftraggebers oder nicht vorhersehbarer Gegebenheiten erforderlich werden.
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Werden Arbeiten nach Zeitaufwand vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach den vereinbarten bzw. ausgewiesenen Stunden- oder Verrechnungssätzen.
5. Nachträge und Änderungswünsche
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Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen grundsätzlich einer entsprechenden Vereinbarung.
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Zusätzliche Leistungen werden nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber ausgeführt, soweit dies nach den Umständen möglich ist.
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Änderungen des Leistungsumfangs können zu einer Anpassung der vereinbarten Vergütung und Ausführungsfrist führen.
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Stellt sich während der Ausführung heraus, dass zusätzliche Arbeiten zur fachgerechten Ausführung erforderlich sind, wird der Auftraggeber hierüber informiert.
6. Aufmaß und örtliche Gegebenheiten
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Das Aufmaß wird normalerweise mit 10% des Nettowarenwertes berechnet. Soweit für die Leistung ein Aufmaß erforderlich ist, wird dieses nach den örtlichen Gegebenheiten vorgenommen.
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Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer über ihm bekannte Besonderheiten, verdeckte Leitungen, Vorschäden, Feuchtigkeit, Schadstoffe, statische Besonderheiten oder sonstige für die Ausführung relevante Umstände zu informieren.
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Nicht erkennbare oder nicht mitgeteilte Gegebenheiten, die zu einem erhöhten Arbeitsaufwand oder zusätzlichen Leistungen führen, werden entsprechend gesondert berechnet.
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
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Der Auftraggeber hat alle Voraussetzungen zu schaffen, die für eine ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten erforderlich sind.
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Insbesondere sind vereinbarte Zugänge zur Baustelle sowie erforderliche Strom- und Wasserversorgung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
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Die Arbeitsbereiche müssen zum vereinbarten Ausführungstermin zugänglich und für die Durchführung der Arbeiten geeignet sein.
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Verzögerungen und zusätzliche Kosten, die aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, können dem Auftraggeber berechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
8. Ausführungsfristen
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Vereinbarte Ausführungsfristen beginnen grundsätzlich erst, wenn sämtliche für die Ausführung erforderlichen Voraussetzungen geklärt und vom Auftraggeber zu erbringende Mitwirkungshandlungen erfolgt sind.
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Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen, Streiks, behördlichen Maßnahmen, unvorhersehbaren technischen Umständen oder Verzögerungen durch andere Gewerke verlängern die Ausführungsfrist angemessen.
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Gleiches gilt für Verzögerungen aufgrund nachträglicher Änderungs- oder Zusatzwünsche des Auftraggebers.
9. Lieferung und Material
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Soweit Material durch den Auftragnehmer geliefert wird, erfolgt die Lieferung entsprechend der Vereinbarung im Angebot.
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Lieferzeiten von Herstellern und Lieferanten können schwanken. Lieferverzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, berechtigen grundsätzlich nicht zum Schadensersatz.
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Vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien müssen rechtzeitig, vollständig und für die vereinbarte Verwendung geeignet zur Verfügung gestellt werden.
10. Abnahme
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Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen erfolgt die Abnahme entsprechend den gesetzlichen Vorschriften bzw. den vertraglich vereinbarten Regelungen.
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Der Auftraggeber hat die erbrachten Leistungen nach Fertigstellung zu prüfen.
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Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
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Über die Abnahme kann ein Abnahmeprotokoll erstellt werden.
11. Rechnungen und Zahlungsbedingungen
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Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
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Sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Fälligkeitsregelungen.
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Bei größeren Aufträgen können Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsstand vereinbart werden.
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Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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Gegenüber Unternehmern ist der Auftragnehmer bei Zahlungsverzug berechtigt, die weitere Ausführung der Arbeiten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften von einer entsprechenden Zahlung bzw. Sicherheitsleistung abhängig zu machen.
12. Mängel und Gewährleistung
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Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
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Soweit die VOB/B wirksam vereinbart wurde, gelten die dort vorgesehenen Regelungen.
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Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel möglichst unverzüglich nach Feststellung mitzuteilen.
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Dem Auftragnehmer ist grundsätzlich Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben.
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Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten.
13. Haftung
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Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
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Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften.
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Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
14. Kündigung
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Für die Kündigung von Verträgen gelten die gesetzlichen Bestimmungen sowie gegebenenfalls die wirksam vereinbarten Regelungen der VOB/B.
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Im Falle einer Kündigung sind die bis zur Beendigung des Vertrags erbrachten Leistungen sowie nach den gesetzlichen Vorschriften zu vergütende Aufwendungen abzurechnen.
15. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich zulässig ist.
16. Verbraucher
Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen.
Soweit dem Auftraggeber ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, wird hierüber gesondert und in der gesetzlich vorgeschriebenen Form informiert.
17. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
18. Gerichtsstand
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird, soweit gesetzlich zulässig, München als Gerichtsstand vereinbart.
19. Schlussbestimmungen
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Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Holzapfel Innenausbau UG (haftungsbeschränkt)
Hornstraße 15
80797 München
Geschäftsführer: Xaver Manfred Holzapfel
Telefon: 01556 575732
E-Mail: info@holzapfel-innenausbau.de
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